Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten (nach § 194 BauGB) ist der Ausgangspunkt für alle Arten von Gutachten. Der Verkehrswert kann in drei unterschiedlichen Verfahren, dem Vergleichswert-, dem Ertragswert-, oder dem Sachwertverfahren ermittelt werden. Wird bei An- und Verkaufsabsichten, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Schenkungen, Vermögensaufteilungen und -übertragungen erstellt.
Beleihungswertgutachten
Zur Bewertung der Sicherheit, die eine Immobilie einer Bank gegenüber hat, werden im Rahmen der Finanzierung/Beleihung gemäß den Beleihungsrichtlinien des jeweiligen Auftraggebers erarbeitet. Der Beleihungswert definiert sich nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) als langfristig nachhaltiger Wert der Immobilie, den der Eigentümer erzielen kann.
Schiedsgutachten
Ein auf privater Grundlage durchaus übliches und empfehlenswertes Vorgehen, um kostengünstig, rasch, ohne unnötige Formalitäten Transparenz zu erlangen. Es ist unparteiisch, sachgerecht, und verbindlich um außergerichtliche Meinungsverschiedenheiten beizulegen. Die Parteien einigen sich im Vorfeld darauf, das Urteil des beauftragten Gutachters anzuerkennen.
Versicherungsgutachten
Neutrale und unbefangene Bestimmung eines Gebäude-Versicherungswertes (Wertgutachten – Neuwert oder Zeitwert)
Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
Wertmäßige Ermittlung von Rechten wie z. B. Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Gehrecht, Erbbaurecht, Baulasten, Fahrrecht und Leitungsrechte etc.
Wertexpertise / Stellungnahmen
Eine überschlägige Wertermittlung im Rahmen der persönlichen Vermögensdisposition oder Beratung im Rahmen des Ankaufs- bzw. Verkaufsprozesses
Plausibilitätskontrolle vorliegender Gutachten
Immobilienberatung
Immobilienberatung, Immobilienkauf- und Verkaufsbegleitung von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin