Bewertungsanlässe

Warum eine Immobilie durch einen Immobiliengutachter bewerten lassen?

Die unterschiedlichsten Gründe führen zur Beauftragung eines Sachverständigen. Bei der Bewertung von Immobilien ist der Bewertungsgrund die Ausgangsbasis für die Bewertung. Die Gründe für eine Bewertung können sehr unterschiedlich sein.

  • Grundstückskauf oder Grundstückskauf (Verkehrswertermittlung)
  • steuerlicher Art (Grundbesitzbewertung z.B. bei Betriebsaufgaben oder Überführung von betrieblichem Vermögen ins Privatvermögen)
  • im Erbfall (Ermittlung des Pflichtteils bzw. zur Vorlage bei Finanzämtern)
  • bei Scheidungsfällen, Ermittlung des Zugewinnausgleichs
  • Vermögensauseinandersetzungen aus anderen Gründen
  • Schenkungen
  • Investitionen in Immobilienwerte
  • zum Zwecke der Zwangsversteigerung
  • Wertgutachten aus Gründen von Beleihung und Finanzierung
  • zur Bilanzierung
  • Berechnung und Begründung von Rechten und Belastungen an Grundstücke
  • zur Feststellung des Versicherungswertes

In jedem der aufgezählten Fälle müssen die gesetzlichen Vorschriften zu den einzelnen Themen eingehalten werden. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS), für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, bin ich entsprechend ausgebildet und verfüge über das Fachwissen und die Erfahrung Gutachten zu den Themen zu erstatten.